Jehovas Zeugen umgehen den Zivildienst

Auf der Webseite von Jehovas Zeugen hier in Deutschland wird folgende Pressemitteilung mit datum vom 20.03.2009 veröffentlicht:

EGMR: Österreichs Religionsrecht verstößt gegen Menschenrechte

Strassburg. Durch die Urteile in den Fällen Gütl ./. Österreich, Löffelmann ./. Österreich vom 12. März sowie Lang ./. Österreich vom 19. März bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Rechte von Jehovas Zeugen in Österreich. Im Einklang mit dem Urteil vom 31. Juli 2008 entschied der EGMR, dass das österreichische Religionsrecht die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Gemäß dem Gerichtsurteil wurden Seelsorger von Jehovas Zeugen diskriminiert, indem der Staat ihnen Rechte und Privilegien vorenthielt, die Geistlichen und Seelsorgern von Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften gewährt werden.

Die Urteile zugunsten von Gütl, Löffelmann und Lang sind auch deshalb bedeutsam, weil sie das frühere Urteil des EGMR zu Gunsten von Jehovas Zeugen bestätigen. Darin war festgestellt geworden, dass das Recht einer Glaubensgemeinschaft auf Selbstbestimmung für den Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft unentbehrlich ist. Jehovas Zeugen den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft über 20 Jahre zu verwehren, verletze das Recht auf freie Religionsausübung, das in Artikel 9 der Konvention garantiert wird. Nach dem Urteil des EGMR ist ein Zeitraum von über 20 Jahren nur schwerlich zu rechtfertigen, wenn es sich um national und international alteingesessene Glaubensgemeinschaften wie zum Beispiel Jehovas Zeugen handelt. Deshalb stellte das Gericht fest, dass diese Diskriminierung gegen die Konventionsrechte aus Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 9 verstößt (Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas und andere ./. Österreich, Nr. 40825/98, §§ 78, 79, 98, 31.7.2008).

Johann Zimmermann, Sprecher von Jehovas Zeugen in Österreich, erklärte: „Diese Entscheidungen des Gerichtshofes bestätigen, dass Jehovas Zeugen dadurch diskriminiert wurden, dass man ihren Geistlichen nicht die gleichen Rechte und Privilegien zuerkannte. Diese Diskriminierung hat grundlegende Freiheiten unter der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Gemeinsam mit allen, die Religionsfreiheit als hohes Gut schätzen, erwarten Jehovas Zeugen nunmehr, dass der Gesetzgeber handelt und diese Diskriminierung beendet.“

Jehovas Zeugen freuen sich über diese weiteren Urteile des EGMR, sind allerdings enttäuscht, dass Österreich ihnen bis auf den heutigen Tag den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft versagt. Trotz des deutlichen Urteils des EGMR vom 31. Juli 2008 sind Jehovas Zeugen noch nicht als Religionsgesellschaft anerkannt. Es wurde dagegen ein achtwöchiges „Untersuchungsverfahren“ veranlasst, das wiederum alles zum Stillstand bringt. In diesem Verfahren werden bereits anerkannte Kirchen und andere Institutionen gebeten, sich zur beantragten Anerkennung von Jehovas Zeugen zu äußern.

Wieder einmal führen Unwissenheit über die inneren Strukturen zu einen fragwürdigen Urteil, so sehe ich dies.

Warum?

Nun, in den Versammlungen ist nicht selten die überwiegende Zahl der männlichen Zeugen Jehovas ein Ältester oder Dienstamtgehilfe; zumindest diejebigen die nicht alt und gebrechlich sind.

Dieses Urteil führt ganz sicher auch zu einer weiteren engeren Bindung von Jugendlichen an die Jehovas Zeugen Organisation. Sicherlich hat nur derjenige der konform ist und sich willig zeigt, eine Aussicht auf ein Dienstamt bzw. den Status “Dienstamtgehilfe”.

Wenn ein Zeuge Jehovas als Dienstamtgehilfe nicht mehr den Zivildienst ausführen muss, dann ist zu erwarten, dass es für einen jungen Zeugen Jehova sehr erstrebenswert ist, in seiner Versammlung als Dienstamtgehilfe ernannt zu werden….. Ein Umstand der bewirkt, dass diese jungen Männer von ihrer Organisation sehr starkt integriert werden können.

Ob es für einen jungen Mann leichter als der Zivildienst ist, mag ernsthaft infrage gestellt werden. Wenn wir den Zivildienst einmal als Übel bezeichnen wollen, dann ist die Ausführung des Zivildienstes für einen jungen Zeugen Jehovas sicherlich das kleinere Übel. Die enge Integration in seine Jehovas Zeugen Organisation dürfte einen jungen Zeugen Jehovas sicherlich insgesamt teuer zu stehen kommen.

http://www.Gimpelfang.de

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